Seit dem 24.06. gilt im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5 («grosse Waldbrandgefahr»). Deshalb besteht ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Das Feuerverbot gilt im Wald sowie bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt. Es umfasst auch alle eingerichteten Feuerstellen sowie Waldhütten im Wald und in Waldesnähe.
Auch in unserem Wald ist die Waldbrandgefahr aktuell ein ernstes Thema. Leider musste die Feuerwehr in diesem Jahr bereits mehrfach wegen Bränden in unserem Wald ausrücken. Wir bitten Sie deshalb, das Feuerverbot gemäss den Weisungen des Kantons Aargau konsequent einzuhalten und mit Ihrem Verhalten einen wichtigen Beitrag zum Schutz unseres Waldes zu leisten.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.
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